Höchstgericht entschied: Die Bank darf gesperrten Scheck einlösen : Ungedecktes Konto kein Hindernis / Bank haftet für Auszahlung nur bei Diebstahl

8 Ob 19/92.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1994)
VerfasserIn: Peyerl, Ricardo
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht
336.71 Bank
34.038 Rechtsprechung
347.991 Gerichtshof, Oberster
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-806449 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage