Schulungsveranstaltung: Keine mittelbare Diskriminierung weiblicher, teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder : BAG 7 AZR 581/92 v.20.10.1993

Anrufung des EuGH: Absicht des BAG, an der gesetzgeberischen Wertung festzuhalten, dass ein Anspruch auf Freizeitausgleich für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung ausserhalb der Arbeitszeit nicht besteht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (47 (1994) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
377.4 Fortbildung
331.811 Teilzeitarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Anrufung des EuGH: Absicht des BAG, an der gesetzgeberischen Wertung festzuhalten, dass ein Anspruch auf Freizeitausgleich für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung ausserhalb der Arbeitszeit nicht besteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog