Schulungsveranstaltung: Keine mittelbare Diskriminierung weiblicher, teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder : BAG 7 AZR 581/92 v.20.10.1993

Anrufung des EuGH: Absicht des BAG, an der gesetzgeberischen Wertung festzuhalten, dass ein Anspruch auf Freizeitausgleich für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung ausserhalb der Arbeitszeit nicht besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (47 (1994) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
377.4 Fortbildung
331.811 Teilzeitarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-806333 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage