Gerechtfertigter Austritt nach Arbeitsunfall und langem Krankenstand : OGH 9 Ob A 36/93 v.24.2.1993

Sind daher dem Arbeitgeber die gesundheitlichen Schwierigkeiten des Arbeitnehmers bekannt, bedarf es nicht der Prüfung, ob es allenfalls im Betrieb Arbeiten gibt, die der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes verrichten kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.823 Arbeitsunfall
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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