Gerechtfertigter Austritt nach Arbeitsunfall und langem Krankenstand : OGH 9 Ob A 36/93 v.24.2.1993
Sind daher dem Arbeitgeber die gesundheitlichen Schwierigkeiten des Arbeitnehmers bekannt, bedarf es nicht der Prüfung, ob es allenfalls im Betrieb Arbeiten gibt, die der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes verrichten kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
331.823 Arbeitsunfall 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit | Dokument Nr. A-806089 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |