Benetton: Sittenwidrige Werbung mit Aids : Oberlandesgericht: Kein Bezug zur Realität / Schock als Ziel

In der Werbung ist ein menschlicher Körperteil zu sehen, dem der Stempel 'H.I.V. positive' eingebrannt ist / Aktenzeichen 6 W 10/94, OLG Frankfurt).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
338.45:687 Bekleidungsindustrie
616-03F AIDS
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Italien
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