Gehaltsabtretung durch Verpfändung zukünftiger Gehaltsansprüche für nicht fälligen Kredit : OGH 9 Ob A 361/93 v.26.1.1994 in Abänderung von OLG Wien 33 Ra 72/93 v.14.9.1993

Lässt der Arbeitnehmer, nachdem er den Gläubiger vereinbarungsgemäss auf die Fälligkeit und auf dessen Einziehungsberechtigung im Falle des Stillschweigens des Arbeitnehmers hingewiesen hat, die ihm gesetzte Frist ungenützt verstreichen, tritt Erklärungsfiktion ein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
336.77 Kredit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung Dokument Nr. A-805515 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage