Gehaltsabtretung durch Verpfändung zukünftiger Gehaltsansprüche für nicht fälligen Kredit : OGH 9 Ob A 361/93 v.26.1.1994 in Abänderung von OLG Wien 33 Ra 72/93 v.14.9.1993
Lässt der Arbeitnehmer, nachdem er den Gläubiger vereinbarungsgemäss auf die Fälligkeit und auf dessen Einziehungsberechtigung im Falle des Stillschweigens des Arbeitnehmers hingewiesen hat, die ihm gesetzte Frist ungenützt verstreichen, tritt Erklärungsfiktion ein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.03.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
336.77 Kredit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung | Dokument Nr. A-805515 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |