Überstunden der Ehefrau keine Erfüllung der Beistandspflicht : OGH 9 Ob A 169/93 v.22.9.1993
Der Umstand, dass die Ehefrau während des Dienstverhältnisses in Hinblick auf die bestehende Ehe auf der Erfüllung ihrer Ansprüche nicht bestanden hat, reicht weder für die Annahme einer Vereinbarung, Mehrleistungen nicht zu vergüten, noch für einen Verzicht auf arbeitsrechtlichen Ansprüche aus....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.12.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
331.116 Arbeitsvertrag 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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