Überstunden der Ehefrau keine Erfüllung der Beistandspflicht : OGH 9 Ob A 169/93 v.22.9.1993

Der Umstand, dass die Ehefrau während des Dienstverhältnisses in Hinblick auf die bestehende Ehe auf der Erfüllung ihrer Ansprüche nicht bestanden hat, reicht weder für die Annahme einer Vereinbarung, Mehrleistungen nicht zu vergüten, noch für einen Verzicht auf arbeitsrechtlichen Ansprüche aus....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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