Überstunden der Ehefrau keine Erfüllung der Beistandspflicht : OGH 9 Ob A 169/93 v.22.9.1993
Der Umstand, dass die Ehefrau während des Dienstverhältnisses in Hinblick auf die bestehende Ehe auf der Erfüllung ihrer Ansprüche nicht bestanden hat, reicht weder für die Annahme einer Vereinbarung, Mehrleistungen nicht zu vergüten, noch für einen Verzicht auf arbeitsrechtlichen Ansprüche aus....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.12.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
331.116 Arbeitsvertrag 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende | Dokument Nr. A-804142 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |