Antragsfrist gem. § 6 Abs.1 IESG : OGH 9 Ob S 15/93 v.17.3.1993

Die Antragsfrist gem. § 6 Abs.1 IESG beginnt auch im Falle der Einstellung der Überwachung der Ausgleichserfüllung gem. § 64 Abs.2 Z.3 AO infolge sinngemässer Anwendung von § 6 Abs.1 Z.2 IESG neuerlich zu laufen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (11 (1993) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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