Stehlender Beamter ist nicht tragbar : VwGH Zl. 92/09/0361 v.18.11.1993
Wird ein Beamter überhaupt nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht, die seine Stellung als Beamter erfordert, dann kann er auch nicht mehr im Dienst verbleiben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Beamte 343.711 Diebstahl 343.353 Amtsmissbrauch 35.082/.083 Dienstrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein Beamter überhaupt nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht, die seine Stellung als Beamter erfordert, dann kann er auch nicht mehr im Dienst verbleiben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |