Stehlender Beamter ist nicht tragbar : VwGH Zl. 92/09/0361 v.18.11.1993

Wird ein Beamter überhaupt nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht, die seine Stellung als Beamter erfordert, dann kann er auch nicht mehr im Dienst verbleiben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Beamte
343.711 Diebstahl
343.353 Amtsmissbrauch
35.082/.083 Dienstrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-802523 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage