Krankheitsbedingte Kündigung : BAG 2 AZR 526/92 v.18.2.1993

Das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann in aller Regel nach § 15 Abs.1 Satz 1 KSchG, § 626 BGB nicht wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten ausserordentlich gekündigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (48 (1993) Nr.33)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.152 Betriebsrat
616-03 Krankheit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-802488 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage