Behindertenausweis: Keine Prognose : VwGH Zl. 93/02/0122 v.29.9.1993
Bei der Entscheidung über die Ausstellung eines Behindertenausweises nach der Strassenverkehrsordnung, der von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes befreit, ist auf den Zustand des Antragstells im Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.2/.4 Behindertenfürsorge
351.811 Strassenverkehrsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 362.2/.4 Behindertenfürsorge | Dokument Nr. A-802487 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |