Behindertenausweis: Keine Prognose : VwGH Zl. 93/02/0122 v.29.9.1993

Bei der Entscheidung über die Ausstellung eines Behindertenausweises nach der Strassenverkehrsordnung, der von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes befreit, ist auf den Zustand des Antragstells im Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.2/.4 Behindertenfürsorge
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 362.2/.4 Behindertenfürsorge Dokument Nr. A-802487 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage