Einstufung bei 'Überlagerung' von höherwertigen Tätigkeiten : OGH 9 Ob A 254/93 v.22.9.1993, § 37 bis 39 Dienstordnung für die Angestellten bei den SV-Trägern (DO.A)
Erheblich ist keine 'überwiegende', sondern eine im Verhältnis zu den sonstigen Agenden ins Gewicht fallende Tätigkeit des Angestellten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.02.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erheblich ist keine 'überwiegende', sondern eine im Verhältnis zu den sonstigen Agenden ins Gewicht fallende Tätigkeit des Angestellten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |