Einstufung bei 'Überlagerung' von höherwertigen Tätigkeiten : OGH 9 Ob A 254/93 v.22.9.1993, § 37 bis 39 Dienstordnung für die Angestellten bei den SV-Trägern (DO.A)

Erheblich ist keine 'überwiegende', sondern eine im Verhältnis zu den sonstigen Agenden ins Gewicht fallende Tätigkeit des Angestellten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung Dokument Nr. A-802123 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage