Vorschlag Biedenkopfs: Der Arbeitnehmer übernimmt den ganzen Beitrag zur Pflegeversicherung : Drei Wahlmöglichkeiten / Die Anregungen Scharping zugeleitet / Eine Kopie für Blüm / Skepsis, Zweifel, Ablehnung

Der Arbeitgeber kann seinen Beitragsanteil mit den Löhnen und Gehältern verrechnen, die für gesetzliche Feiertage an Wochentagen gezahlt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.02.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Pflegeversicherung (SV)
362.2/.4 Behindertenfürsorge
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
304 Sicherheit, soziale
304 Sozialpolitik
331.2 Lohnpolitik
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) Dokument Nr. A-801322 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage