Ruhen des Wochengeldes bei Bezug von Teilzeitbeihilfe für erstes Kind : OGH 10 Ob S 67/93 v.21.9.1993

Auch bei einer Mehrlingsgeburt gebührt nur eine Teilzeitbeihilfe, weil auch unselbständig erwerbstätigen Müttern grundsätzlich nur ein Karenzurlaubsgeld (mit relativ geringfügigem Familienzuschlag bei Mehrlingsgeburten) zusteht. Dafür spricht auch § 4b Z.2 BHG, wonach der Anspruch auf Teilzeitbeihil...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
323.325 Bäuerin
362.173 Karenzgeld
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-801138 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage