Filialleiter - kein leitender Angestellter : VGH 91/19/0134 v.28.10.1993

Dieser Ausnahmetatbestand des § 1 Abs.2 Z.8 AZG ist erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet. Ist ein Unternehmen der Gesellschaft in 158 Filialen gegliedert, kann die Einflussnahme eines Filialleiters auf Bestand und Entwicklung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
381.513 Handelskette
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dieser Ausnahmetatbestand des § 1 Abs.2 Z.8 AZG ist erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet. Ist ein Unternehmen der Gesellschaft in 158 Filialen gegliedert, kann die Einflussnahme eines Filialleiters auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens nur von marginaler Bedeutung sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog