Filialleiter - kein leitender Angestellter : VGH 91/19/0134 v.28.10.1993
Dieser Ausnahmetatbestand des § 1 Abs.2 Z.8 AZG ist erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet. Ist ein Unternehmen der Gesellschaft in 158 Filialen gegliedert, kann die Einflussnahme eines Filialleiters auf Bestand und Entwicklung...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
381.513 Handelskette 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dieser Ausnahmetatbestand des § 1 Abs.2 Z.8 AZG ist erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet. Ist ein Unternehmen der Gesellschaft in 158 Filialen gegliedert, kann die Einflussnahme eines Filialleiters auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens nur von marginaler Bedeutung sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |