Filialleiter - kein leitender Angestellter : VGH 91/19/0134 v.28.10.1993

Dieser Ausnahmetatbestand des § 1 Abs.2 Z.8 AZG ist erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet. Ist ein Unternehmen der Gesellschaft in 158 Filialen gegliedert, kann die Einflussnahme eines Filialleiters auf Bestand und Entwicklung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
381.513 Handelskette
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz Dokument Nr. A-800691 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage