Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der EG-Pauschalreise-Richtlinie : Richtlinie 90/314/EWG

Besonderes Augenmerk wird dabei der Frage gewidmet, inwieweit das restriktive Tatbestandsmerkmal der Subsidiarität gem. § 839 I BGB von Relevanz sein könnte, weil womöglich andere Rückgriffsschuldner (Charterfluggesellschaften, Hoteliers) zur Verfügung stehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (4 (1993) Nr.23 S.725--729)
VerfasserIn: Führich, Ernst R
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.12.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Reisevertrag
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
347.736 Insolvenz
Region:EG
Deutschland
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