Sonderzahlungen : OGH 9 Ob A 88/92 v.27.5.1992
Ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung (hier § 16 Abs.2 NÖ.Landarbeitsordnung), dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit hat, ist unter Dienstzeit nicht nur die Zeit zu verstehen, in der auch Anspruch auf laufendes Entgelt bestand.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Gratifikation
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.225 Gratifikation | Dokument Nr. A-798997 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |