Sonderzahlungen : OGH 9 Ob A 88/92 v.27.5.1992

Ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung (hier § 16 Abs.2 NÖ.Landarbeitsordnung), dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit hat, ist unter Dienstzeit nicht nur die Zeit zu verstehen, in der auch Anspruch auf laufendes Entgelt bestand.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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