Parlament lässt Klestil 'abblitzen'

Bei einer Nachbesetzung im Verfassungsgerichtshof gibt es kein Kandidaten-Hearing. Damit bleibt ein ausdrücklicher Wunsch des Bundespräsidenten unberücksichtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
VerfasserIn: Neuwirth, Dietmar
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Klestil, Thomas
Klassifikation:347.991 Verfassungsgerichtshof
347.962 Richterin
342.511 Bundespräsident
329F Grüne
35.08 Beamte: Personalpolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.991 Verfassungsgerichtshof Dokument Nr. A-797878 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage