GewO § 82 lit.f : ASG Wien 14 Cga 1547/91 v.14.1.1993, bestätigt durch OLG Wien 33 Ra 96/93 v.24.9.1993
Das gegenseitige Beschiessen mit Essensresten beim gemeinsamen Mittagessen von Gesellen und Lehrlingen stellt dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn es der betrieblichen Übung entspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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