GewO § 82 lit.f : ASG Wien 14 Cga 1547/91 v.14.1.1993, bestätigt durch OLG Wien 33 Ra 96/93 v.24.9.1993
Das gegenseitige Beschiessen mit Essensresten beim gemeinsamen Mittagessen von Gesellen und Lehrlingen stellt dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn es der betrieblichen Übung entspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-797868 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |