Das Ruhestandsalter muss individuell abgesprochen werden : Viele feste Grenzen gelten nicht mehr automatisch / Bundesarbeitsgericht hebt Tarifverträge auf

Die in vielen Tarifverträgen festgeschriebenen Altersgrenzen, zu denen ein Arbeitsverhältnis automatisch - meist mit Vollendung des 65.Lebensjahres - beendet war, gelten nicht mehr. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (Urteil vom 20.Oktober 1993 - 7 AZR 135/93).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1993)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
331.116 Kollektivvertrag
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze Dokument Nr. A-797847 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage