Ausbildungskosten : KG Leoben 22 Cga 76/92 v.5.10.1992
Hat der Arbeitnehmer eine Ausbildung erlangt, die über die blosse Einschulung eines Neulings hinausgeht und ihm bessere Verdienstmöglichkeiten auch in anderen Unternehmen verschaffen kann, falls er seinen Arbeitsplatz wechselt, wird ihm der Rückersatz der tatsächlich aufgewendeten Kosten grundsätzli...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (28 (1993) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.86 Ausbildung, betriebliche
377.4 Fortbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.86 Ausbildung, betriebliche | Dokument Nr. A-797167 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |