Ausbildungskosten : KG Leoben 22 Cga 76/92 v.5.10.1992

Hat der Arbeitnehmer eine Ausbildung erlangt, die über die blosse Einschulung eines Neulings hinausgeht und ihm bessere Verdienstmöglichkeiten auch in anderen Unternehmen verschaffen kann, falls er seinen Arbeitsplatz wechselt, wird ihm der Rückersatz der tatsächlich aufgewendeten Kosten grundsätzli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (28 (1993) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.86 Ausbildung, betriebliche
377.4 Fortbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.86 Ausbildung, betriebliche Dokument Nr. A-797167 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage