Deutscher Bundestag beschloss Lohnkürzung an Feiertagen : Kürzung der Einkommen an den zehn bundeseinheitlichen Feiertagen um 20 %. Damit soll der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur geplanten Pflegeversicherung ausgeglichen werden. Ersatzweise sollen die Arbeitnehmer am Anfang des Jahres den Verzicht auf zwei Urlaubstage erklären können

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (47 (1993) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Lohnpolitik
394.26 Feiertag
331.116 Kollektivvertrag
331.881 Gewerkschaft
362.2/.4 Behindertenfürsorge
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.817 Urlaub
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.2 Lohnpolitik Dokument Nr. A-796824 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage