Wer arbeitslos gemeldet ist, sollte nicht zuviel trinken : Parlament beschloss 'Sparmassnahmen' für soziale Schwache

In einer internen Stellungnahme der AK wird das als 'deutliche Sozialabbaumassnahme' gewertet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Nachrichten (1993)
VerfasserIn: Rossmann, Eva
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Passive Person:Hesoun, Josef
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
613.81 Alkoholismus
368.42 Krankenversicherung (SV)
304 Sozialreform
613.8 Suchtgift
061.1:331 AK
331.881 ÖGB
331.817 Krankenstand
368.4 Sozialversicherung
362.173 Karenzgeld
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-795740 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage