Zur Haftung der Eisenbahn für 'Huckepacktransporte' : OGH 2 Ob 507/93 v.8.7.1993
Die Haftungsbefreiungstatbestände bezwecken, das Risiko für in der besonderen Eigenschaft des Frachtgutes oder im besonderen Verhalten des Absenders gelegene Beschäftigungen des Frachtgutes auf den Versender zu verlagern. Dies gilt auch für den Fall, dass das Frachtgut wegen seiner Beschaffenheit ni...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (11 (1993) Nr.11 S.333-334)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
656.226 Eisenbahn: Güterverkehr 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Haftungsbefreiungstatbestände bezwecken, das Risiko für in der besonderen Eigenschaft des Frachtgutes oder im besonderen Verhalten des Absenders gelegene Beschäftigungen des Frachtgutes auf den Versender zu verlagern. Dies gilt auch für den Fall, dass das Frachtgut wegen seiner Beschaffenheit nicht in geschlossene Wagen verladen werden kann, wie beim 'Huckepackverkehr'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |