Zur Haftung der Eisenbahn für 'Huckepacktransporte' : OGH 2 Ob 507/93 v.8.7.1993
Die Haftungsbefreiungstatbestände bezwecken, das Risiko für in der besonderen Eigenschaft des Frachtgutes oder im besonderen Verhalten des Absenders gelegene Beschäftigungen des Frachtgutes auf den Versender zu verlagern. Dies gilt auch für den Fall, dass das Frachtgut wegen seiner Beschaffenheit ni...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (11 (1993) Nr.11 S.333-334)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
656.226 Eisenbahn: Güterverkehr 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 347.51 Haftpflicht | Dokument Nr. A-795620 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |