Unbeachtlicher Irrtum bei Vereinbarung eines unterkollektivvertraglichen Entgeltes : OGH 9 Ob A 116/93 v.11.8.1993
Wendet der Arbeitgeber ein, er sei davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seine berechtigten Ansprüche auf das KV-liche Mindestentgelt nicht geltend macht, betrifft der behauptete Irrtum einen gemäss § 105 Abs.3 Z.1 lit.i ArbVG als Kündigungsmotiv verpönten Umstand und ist daher unbeachtlich.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivvertrag | Dokument Nr. A-795617 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |