Voreilige Entlassung : Nicht immer müssen Kranke laut Gesetz das Bett hüten

Als ein - übrigens einigermassen prominenter - Dienstgebr dahinterkam, dass ein - übrigens relativ lästiger - Betriebsrat während des Krankenstandes an einer Sitzung teilgenommen hatte, sprach der Dienstgeber erleichtert kurzerhand die Entlassung aus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftswoche Wochenpresse (Nr.47)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.152 Betriebsrat
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand Dokument Nr. A-795148 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage