Lohnverzicht kann Arbeit schaffen : Das geltende Arbeitsrecht ist keine Einbahn, die allein zu übertariflichen Verbesserungen führt. Wirtschaftliche Sachzwänge erlauben die vertragliche Rücknahme früher gewährter Benefizien
'Arbeitgeberleitfaden' über 'Kürzungen oder Zurücknahmen arbeitsvertraglicher Besserstellungen'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Unternehmer (Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Mayr, Martin
Adametz, Wolfgang |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Kollektivvertrag 331.13 Kündigung: Arbeit 331 Arbeitgeber |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag | Dokument Nr. A-795147 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |