Lohnverzicht kann Arbeit schaffen : Das geltende Arbeitsrecht ist keine Einbahn, die allein zu übertariflichen Verbesserungen führt. Wirtschaftliche Sachzwänge erlauben die vertragliche Rücknahme früher gewährter Benefizien

'Arbeitgeberleitfaden' über 'Kürzungen oder Zurücknahmen arbeitsvertraglicher Besserstellungen'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Unternehmer (Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Mayr, Martin
Adametz, Wolfgang
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Kollektivvertrag
331.13 Kündigung: Arbeit
331 Arbeitgeber
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-795147 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage