APSG § 12 : ASG Wien 23 Cga 117/92 v.9.12.1992, rk
Hat ein Präsenzdiener auf den Bestandschutz seines Dienstverhältnisses vezichtet und die Beendigung des Dienstverhältnisses akzeptiert, kann der Arbeitgeber nicht mehr die Zustimmung des Gerichtes zur ausgesprochenen Entlassung im Eventuellfall zu einer erst auszusprechenden Entlassung begehren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
355.25 Wehrdienstzeit 331.61 Arbeitsplatzsicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat ein Präsenzdiener auf den Bestandschutz seines Dienstverhältnisses vezichtet und die Beendigung des Dienstverhältnisses akzeptiert, kann der Arbeitgeber nicht mehr die Zustimmung des Gerichtes zur ausgesprochenen Entlassung im Eventuellfall zu einer erst auszusprechenden Entlassung begehren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |