APSG § 12 : ASG Wien 23 Cga 117/92 v.9.12.1992, rk

Hat ein Präsenzdiener auf den Bestandschutz seines Dienstverhältnisses vezichtet und die Beendigung des Dienstverhältnisses akzeptiert, kann der Arbeitgeber nicht mehr die Zustimmung des Gerichtes zur ausgesprochenen Entlassung im Eventuellfall zu einer erst auszusprechenden Entlassung begehren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
355.25 Wehrdienstzeit
331.61 Arbeitsplatzsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-795012 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage