Wertespender für das Diesseits : Anmerkungen zur Konkordatsdebatte: Die Unersetzlichkeit der Kirchen für den Staat

Die Rechtstellung der katholischen Kirche: Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit steuerrechtlichen Vorzügen, mit voller Autonomie und Selbstverwaltung gleichsam als eigenständige umfassende Gesellschaft im Staat anerkannt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1993)
VerfasserIn: Khol, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:282 Kirche, Römisch-katholische
322 Kirchenpolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 282 Kirche, Römisch-katholische Dokument Nr. A-794910 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage