GewO § 82 lit.e : OGH 9 Ob A 254/92 v.11.11.1992
Ist einem Arbeitnehmer die Benützung des Firmen-Pkw für private Zwecke grundsätzlich gestattet und hat der Arbeitgeber, der von der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscharbeiten Kenntnis erlangt hat, dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht, kann der Arbeitgeber ein gegenüber den bis...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.65 Pfuscharbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist einem Arbeitnehmer die Benützung des Firmen-Pkw für private Zwecke grundsätzlich gestattet und hat der Arbeitgeber, der von der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscharbeiten Kenntnis erlangt hat, dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht, kann der Arbeitgeber ein gegenüber den bisherigen Verstössen nicht wesentlich schwerwiegendes Verhalten nicht zum Anlass einer sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund nehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |