GewO § 82 lit.e : OGH 9 Ob A 254/92 v.11.11.1992

Ist einem Arbeitnehmer die Benützung des Firmen-Pkw für private Zwecke grundsätzlich gestattet und hat der Arbeitgeber, der von der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscharbeiten Kenntnis erlangt hat, dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht, kann der Arbeitgeber ein gegenüber den bis...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.65 Pfuscharbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist einem Arbeitnehmer die Benützung des Firmen-Pkw für private Zwecke grundsätzlich gestattet und hat der Arbeitgeber, der von der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscharbeiten Kenntnis erlangt hat, dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht, kann der Arbeitgeber ein gegenüber den bisherigen Verstössen nicht wesentlich schwerwiegendes Verhalten nicht zum Anlass einer sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund nehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog