GewO § 82 lit.e : OGH 9 Ob A 254/92 v.11.11.1992
Ist einem Arbeitnehmer die Benützung des Firmen-Pkw für private Zwecke grundsätzlich gestattet und hat der Arbeitgeber, der von der Benützung des Firmenfahrzeuges für Pfuscharbeiten Kenntnis erlangt hat, dem Arbeitnehmer nicht einmal Konsequenzen angedroht, kann der Arbeitgeber ein gegenüber den bis...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.65 Pfuscharbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-794698 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |