Ugerechtfertigter Austritt wegen Kündigung einer freien Betriebsvereinbarung : OLG Wien 33 Ra 37/93 v.13.5.1993
Die Aufkündigung einer freien Betriebsvereinbarung bedeutet noch keine unmittelbare Verletzung des Dienstvertrages und demnach auch nicht, dass dem Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist eine weitere Tätigkeit unzumutbar gewesen wäre.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.09.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag 331.116 Betriebsvereinbarung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit | Dokument Nr. A-794685 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |