Ugerechtfertigter Austritt wegen Kündigung einer freien Betriebsvereinbarung : OLG Wien 33 Ra 37/93 v.13.5.1993

Die Aufkündigung einer freien Betriebsvereinbarung bedeutet noch keine unmittelbare Verletzung des Dienstvertrages und demnach auch nicht, dass dem Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist eine weitere Tätigkeit unzumutbar gewesen wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.09.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Betriebsvereinbarung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit Dokument Nr. A-794685 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage