Die Haftung von Organmitgliedern nach Deliktsrecht

Die Eigenhaftung von Organmitgliedern für Schädigungen, die von juristischen Personen ausgehen, ist vor allem durch das Baustoff-Urteil des BGH und die Lederspray-Entscheidung in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ((1993) Nr.5 S.451-463)
VerfasserIn: Grunewald, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende
65.011.1 Unternehmenspolitik
351.77 Umweltschutz
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-794675 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage