Die Haftung von Organmitgliedern nach Deliktsrecht
Die Eigenhaftung von Organmitgliedern für Schädigungen, die von juristischen Personen ausgehen, ist vor allem durch das Baustoff-Urteil des BGH und die Lederspray-Entscheidung in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ((1993) Nr.5 S.451-463)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende 65.011.1 Unternehmenspolitik 351.77 Umweltschutz 347.72 Gesellschaftsrecht |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-794675 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |