Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Gebrauchsüberlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal : BAG 7 AZR 167/92 v.17.2.1993
Abgrenzung: Personal als dienende Funktion im Verhältnis zur überlassenen Maschine oder Arbeitsleistung als wesentlicher Vertragsgegenstand / Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschliesslich fliegenden Personals stellt keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (Nr.45)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.79 Leihpersonal 658.2 Anlagen, Gebäude, Betriebsmittel 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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