Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Gebrauchsüberlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal : BAG 7 AZR 167/92 v.17.2.1993
Abgrenzung: Personal als dienende Funktion im Verhältnis zur überlassenen Maschine oder Arbeitsleistung als wesentlicher Vertragsgegenstand / Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschliesslich fliegenden Personals stellt keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (Nr.45)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.79 Leihpersonal 658.2 Anlagen, Gebäude, Betriebsmittel 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit | Dokument Nr. A-794426 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |