Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Gebrauchsüberlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal : BAG 7 AZR 167/92 v.17.2.1993

Abgrenzung: Personal als dienende Funktion im Verhältnis zur überlassenen Maschine oder Arbeitsleistung als wesentlicher Vertragsgegenstand / Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschliesslich fliegenden Personals stellt keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (Nr.45)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.79 Leihpersonal
658.2 Anlagen, Gebäude, Betriebsmittel
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Abgrenzung: Personal als dienende Funktion im Verhältnis zur überlassenen Maschine oder Arbeitsleistung als wesentlicher Vertragsgegenstand / Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschliesslich fliegenden Personals stellt keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog