Berechnung von Lenk-und Ruhezeiten in Auslegung der EWG-Verordnung : EuGH Rs. C-116/92 v.15.9.1993
...ist es den Fahrzeugführern innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung verboten, - gleich, wann - länger als viereinhalb Stunden ohne Unterbrechung zu fahren, d.h. ohne eine oder mehrere Unterbrechungen von insgesamt mindestens 45 Minuten einzulegen und/oder eine Ruhezeit zu nehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.811 Arbeitspause 331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-794052 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |