Berechnung von Lenk-und Ruhezeiten in Auslegung der EWG-Verordnung : EuGH Rs. C-116/92 v.15.9.1993

...ist es den Fahrzeugführern innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung verboten, - gleich, wann - länger als viereinhalb Stunden ohne Unterbrechung zu fahren, d.h. ohne eine oder mehrere Unterbrechungen von insgesamt mindestens 45 Minuten einzulegen und/oder eine Ruhezeit zu nehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.811 Arbeitspause
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-794052 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage