Bank-und Datengeheimnis : OGH 4 Ob 114/91 v.25.2.1992
Eine einem bestimmten Kreditinstitutssektor nahestehende Bausparkasse liess sich von diesem aus dem Giroverkehr gewonnene personenbezogene Daten übermitteln, um jene Kunden 'herauszufiltern', die bei einer anderen Bausparkasse Verträge abgeschlossen hatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (Nr.41)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.10.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721(047) Datenschutz: Auskunft
336.71 Bank 336.719 Bankgeheimnis 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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