Bank-und Datengeheimnis : OGH 4 Ob 114/91 v.25.2.1992

Eine einem bestimmten Kreditinstitutssektor nahestehende Bausparkasse liess sich von diesem aus dem Giroverkehr gewonnene personenbezogene Daten übermitteln, um jene Kunden 'herauszufiltern', die bei einer anderen Bausparkasse Verträge abgeschlossen hatten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (Nr.41)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721(047) Datenschutz: Auskunft
336.71 Bank
336.719 Bankgeheimnis
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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