Anspruch auf Arbeitslohn bei vorzeitiger Beendigung der Tagesarbeit : OGH 9 Ob A 150/93 v.8.7.1993

Die Geltendmachung des Arbeitsentgeltes für diese Zeit stellt keinen vorsätzlichen Verstoss gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers dar, auch wenn dem Dienstverhältnis von Anfang an die Vereinbarung zugrundegelegt worden ist, dass der Arbeitnehmer keinen Monatslohn erhalten, sondern nur n...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.10.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.2 Lohn
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-792724 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage