Arbeitslosenreform verfassungswidrig? : Die Neuregelung soll eine Entlastung um 1,4 Mrd.S bringen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Gesetzeskonformität
Die Ansprüche von Studenten werden reduziert. Arbeitslosengeld gibt es dann nicht, wenn Krankengeld nicht gebührt. Dieser Passus beziehe sich laut Schwarz nur auf Rauschgift, chronische Raucher wären nicht betroffen.
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.11.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Schwarz, Bernhard
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Aktive/Passive Person: | Miklau, Fritz
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Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag 331.61 Arbeitsmarktförderung 061.1:331 AK 613.8 Suchtgift 061.1:380.15 BWK 35.087.4 Beamte: Gehalt |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Ansprüche von Studenten werden reduziert. Arbeitslosengeld gibt es dann nicht, wenn Krankengeld nicht gebührt. Dieser Passus beziehe sich laut Schwarz nur auf Rauschgift, chronische Raucher wären nicht betroffen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |