Arbeitslosenreform verfassungswidrig? : Die Neuregelung soll eine Entlastung um 1,4 Mrd.S bringen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Gesetzeskonformität

Die Ansprüche von Studenten werden reduziert. Arbeitslosengeld gibt es dann nicht, wenn Krankengeld nicht gebührt. Dieser Passus beziehe sich laut Schwarz nur auf Rauschgift, chronische Raucher wären nicht betroffen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
VerfasserIn: Scharsach, Herta
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.11.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Schwarz, Bernhard
Aktive/Passive Person:Miklau, Fritz
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.61 Arbeitsmarktförderung
061.1:331 AK
613.8 Suchtgift
061.1:380.15 BWK
35.087.4 Beamte: Gehalt
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Ansprüche von Studenten werden reduziert. Arbeitslosengeld gibt es dann nicht, wenn Krankengeld nicht gebührt. Dieser Passus beziehe sich laut Schwarz nur auf Rauschgift, chronische Raucher wären nicht betroffen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog